NIS2 einfach verstehen
Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS2-Richtlinie)
NIS2 - muss ich oder kann ich?
Ja, NIS2 ist eine tolle Sache und sollte eigentlich für alle Unternehmen gelten; denn gerade bei Klein- und Mittelständlern kommt das Thema IT-Sicherheit häufig gar nicht zum Zug. Dennoch - auch grössere Unternehmen können Mängel haben und die Auswirkungen könnten für einen grösseren Teil der Bevölkerung Folgen haben. Deshalb fallen einige Unternehmen obligatorisch unter NIS2. Ob Sie dabei sind oder nicht sagen wir Ihnen hier:
Hat Ihr Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter?
Haben Sie weniger als 10 Mio. € Jahresumsatz?
Beträgt Ihre Jahresbilanzsumme weniger als 10 Mio. €?
Ihr Unternehmen ist in keiner der folgenden Branchen tätig: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, digitale Infrastruktur oder Abwasser, ICT-Service Management B2B, öffentliche Verwaltung, Weltraum, wichtige Einrichtungen wie Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes/herstellendes Gewerbe?
NIS2-Auswertung
Wenn einer der vorstehenden Punkte auf Ihr Unternehmen nicht zutrifft, dann unterliegen Sie auch nicht den Anforderungen von NIS2.
Natürlich sollten Sie auch in diesem Fall Ihre IT angemessen schützen, aber das wie bleibt Ihnen überlassen - wenn Sie auch ohne NIS2-Pflicht wissen möchten, wie man IT angemessen schützt - wir machen das für Sie - kontaktieren Sie uns einfach.
NIS2 - Los geht's
Falls Sie die Ausschlusskriterien nicht erfüllen, wird NIS2 für Ihr Unternehmen gelten - aber keine Sorge. NIS2 ist weder eine Unmöglichkeit noch extrem komplex; es stellt einfach Anforderungen, welche Sie erfüllen müssen. Wie das geht können wir für Sie lösen.
NIS2 ist Arbeit aber keinen Hexenwerk
Damit NIS2 nicht zum Schreckgespenst wird, lagern Sie Ihre NIS2-Umsetzung idealerweise an einen erfahrenen IT-Security-Spezialisten aus. Dieser kümmert sich zuverlässig um die Umsetzung Ihrer NIS2-Anforderungen.
Wir sind ein solcher Spezialist mit jahrelanger Erfahrung, der auch bereits KRITIS-Unternehmen unterstützt hat (Zusätzliche Prüfungsverfahrenskompetenz für § 8a BSIG). Gerne unterstützen wir auch Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen - schnell, effizient und zum fest kalkulierbaren Fixpreis. Fragen Sie einfach an.
Ist noch Zeit zum Handeln?
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16. Januar 2023
Inkrafttreten der Europäischen Richtlinie
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April 2023
Erster deutscher Referentenentwurf
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Juli 2023
Zweiter deutscher Referentenentwurf
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September 2023
Dritter deutscher Referentenentwurf
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17. Oktober 2024
Bis zu diesem Datum müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Warum ITSiG und NIS2?
Das IT-Sicherheitsgesetz vom 25. Juni 2017 gilt bislang insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS). NIS2 hat einen breiteren Anwendungsbereich und schliesst deutlich mehr Unternehmen ein, als KRITIS.
Was bedeutet NIS2-Richtlinie?
Eine Richtlinie ist eine Gemeinschaftsaufgaben der EU-Mitgliedsstaaten der EU-Kommission. Die EU-Kommission ist für die Entwicklung der Richtlinie und die Überwachung der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten verantwortlich. Die Umsetzung von NIS2 erfolgt somit in den Mitgliedsstaaten der EU; in Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie verantwortlich.